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/var/www/_door2parts.com/e4s/door2parts/client/pfeil AGB Zweirad-Pfeil

 

 Stand 01.05.2011

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop

der Firma Zweirad Pfeil

und Widerrufsbelehrung

 

Vorbemerkung

 

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen des von der Firma Zweirad Pfeil (in Folge Zweirad-Pfeil) betriebenen Onlineshop unter den Domains www.zweirad-pfeil.de sowie unter allen zugehöriger Top-Level-Domains und Subdomains und für sämtliche Erweiterungen und Veränderungen  gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, ihrer Geltung wird vorsorglich bereits an dieser Stelle widersprochen.

 

Teil A: Allgemeine Regelungen

 

I. Vertragsschluss

 

1.

Die von  Zweirad-Pfeil im Onlineshop angebotenen Waren können direkt im Onlineshop bestellt werden. Nur für den Fall, dass eine Bestellung direkt im Onlineshop nicht möglich ist, kann eine solche auch per E-Mail, per Telefax oder per Telefon bei Zweirad-Pfeil  - Firma Zweirad-Pfeil Shop, Inhaber Harald Pfeil, An d. Kreisstr. 18, 07819 Dreitzsch, Telefon: 036481/23093, Fax: +49 (0)3 64 81 / 61 338, E-Mail: info@zweirad-pfeil.de erfolgen.

 

2.

Der Kunde gibt – gleich, bei welcher Art der Bestellung – mit der Bestellung seine persönlichen Daten – mindestens Vor- und Nachname, vollständige Anschrift, Telefonnummer und/ oder E-Mail-Adresse - an. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten. Sollte Zweirad-Pfeil aufgrund falscher, unrichtiger oder unvollständiger Daten des Kunden ihre Vertragspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können, haftet Zweirad-Pfeil hierfür nicht. Der Kunde hat Zweirad-Pfeil etwa in diesem Zusammenhang entstehende Schäden zu ersetzen.

Zweirad-Pfeil bietet keine Produkte zum Kauf von Minderjährigen an. Alle von Zweirad-Pfeil angebotenen Produkte können ausschließlich nur von volljährigen Kunden oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erworben werden.

Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, kann er sich als Händler bei Zweirad-Pfeil unter Angabe der Umsatzsteuer – Identifikationsnummer (Ust-ID) und der Gewerbeanmeldung anmelden. Als Händler akzeptiert Zweirad-Pfeil  solche Kunden, deren gewerbliche Tätigkeit sich  ausschließlich auf den Ein- und Verkauf (Handel) sowie Reparatur von Motorrädern und Quads sowie Zubehör und Ersatzteile beschränkt. Zweirad-Pfeil behält sich eine entsprechende Prüfung und Entscheidung nach Anmeldung vor. Von Zweirad-Pfeil als Händler akzeptierte Kunden können Sonderkonditionen erhalten.

 

 

 

3.

Mit Absendung der Bestellung per Anklicken des Buttons „Bestellung bestätigen“ direkt im Onlineshop beziehungsweise – sofern nicht anders möglich - per E-Mail oder per Telefax  wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an Zweirad-Pfeil abgegeben. Das Angebot beinhaltet auch den Wunsch auf Versendung der Ware zum Kunden an die vom Kunden angegebene Adresse. Zweirad-Pfeil wird dem Kunden eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung übermitteln (Zugangsbestätigung); diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Dies gilt auch bei telefonischer Bestellung; bei telefonischer Bestellung erfolgt die Zugangsbestätigung unmittelbar mit Entgegennahme der Bestellung durch Zweirad-Pfeil im Telefonat mit dem Kunden. Der Vertrag wird direkt mit Zweirad-Pfeil geschlossen. Der Vertrag kommt unmittelbar mit Bereitstellung der Ware für den Kunden zustande.

Unterbreitet Zweirad-Pfeil einem Kunden auf Anfrage ein Angebot, so kommt der Vertrag mit Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.

 

4.

Mit Abgabe des verbindlichen Angebotes erklärt der Kunde das Einverständnis mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zweirad-Pfeil. Zweirad-Pfeil behält sich das Recht vor, Waren nur in haushaltsüblichen Mengen zu liefern.

 

II. Preise, Mehrwertsteuer und Versandkosten

 

1.

Die Angebote Zweirad-Pfeil sind unverbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferer

 

2.

a) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Preisänderungen und Irrtum sind vorbehalten. Verbindlich sind die in der Zugangsbestätigung aufgeführten Preise.

b) Die angegebenen Preise enthalten die bei Bestellung gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen Angebote an von Zweirad-Pfeil anerkannte Händler (Teil A Ziffer I.2.), diese enthalten stets Netto – Preisangaben. Sollte sich nach Eingang der Bestellung die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, ist Zweirad-Pfeil berechtigt und verpflichtet, im Falle des nachfolgenden Vertragsschlusses die erhöhte Mehrwertsteuer zu berechnen.

c) Für Lieferungen an Endabnehmer in Länder der Europäischen Union (EU) gilt der Umsatzsteuersatz der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, es liegen Befreiungstatbestände des § 4 Ziffer 1 lit. b) i.V.m. § 6 a UStG  vor.

d)  Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung in ein Land der EU erfolgt, der Kunde nachweist, dass er als Unternehmer handelt und der Verkauf nicht zu privaten Zwecken erfolgt. Der Kunde von Zweirad-Pfeil hat in diesem Fall jedenfalls seine Ust-ID bekannt zu geben.

e)  Bei Bestellungen aus einem Nicht – EU – Land verringert sich der Preis um die enthaltenen Mehrwertsteuer. Die landestypischen Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer sind vom Kunden zu tragen und zu bezahlen. Der Kunde stellt Zweirad-Pfeil von der Zahlung dieser Beträge ausdrücklich frei. Der Kunde ist verpflichtet, Zweirad-Pfeil die vollständigen Ausfuhrunterlagen zur Verfügung zu stellen, soweit diese Unterlagen nicht durch das Zustellungsunternehmen, den Paketdienst oder die  Spedition an Zweirad-Pfeil übergeben werden. Wird die Ware durch einen solchen Kunden selbst oder einen von diesem beauftragten Dritten direkt am Erfüllungsort abgeholt, macht Zweirad-Pfeil die Übergabe der Ware an diesen Kunden oder von diesem beauftragten Dritten von der Stellung einer Sicherhit in Höhe von 19 % des Netto-Kaufpreises abhängig. Die Sicherheit kann durch eine Bar-Kaution, die mit dem Rechnungsbetrag (Teil A Ziffer II.3. und III.) an Zweirad-Pfeil gezahlt wird, gestellt werden. Der Betrag wird in der Zugangsbestätigung konkret ausgewiesen. Mit Vorlage der vollständigen Ausfuhrunterlagen gibt Zweirad-Pfeil die Sicherheit an den Kunden zurück.

 

3.

Es gibt keinen Mindestbestellwert. Das Zustellungsunternehmen, Paketdienst oder auch eine Spedition wird grundsätzlich von Zweirad-Pfeil ausgewählt. Zweirad-Pfeil berechnet dem Kunden zusätzlich zum angegebenen Preis der Ware die mit Versendung der Ware entstehenden Versandkosten. Diese werden bei Onlinebestellung vor Anklicken des Buttons „Bestellung bestätigen“ konkret angegeben. Im Übrigen sind die Versandkosten jederzeit detailliert unter dem Kunden – Login und der jeweiligen Historie zu Bestellung einzusehen. Die Versandkosten sind auf der Rechnung ebenfalls ausgewiesen. Die Versendung von Sperrgut und größeren Warenmengen, wie etwa Reifen erfolgt grundsätzlich per Spedition; dem Kunden werden die tatsächlichen Kosten der Versendung berechnet.

Sofern vom Kunden der Versand per Spedition oder Kurier gewünscht wird, werden die tatsächlich anfallenden Speditions- oder Kurierkosten bzw. die tatsächlichen Versendungskosten dem Kunden berechnet. Sonderwünsche des Kunden bei der Versendung können grundsätzlich nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Sollten  bei Überweisungen aus anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland für Zweirad-Pfeil Gebühren entstehen, wird der Kunden diese Zweirad-Pfeil erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Zahlungen an Zweirad-Pfeil für diese kostenneutral auszuführen.

 

4. Im Falle der Rücksendung der Ware durch den Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückgesendeten Ware einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt der Rücksendung noch nicht erbracht hat, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der vom Kunden bestellten, die Sache ist mangelhaft und/ oder ein aluid wurde geliefert."

 

III. Zahlung

 

1.

Zweirad-Pfeil  legt für die bestellte Ware zuzüglich der Versandkosten und sonstiger, etwaiger weiterer Gebühren (Teil A, Ziffer II.3.) gegenüber dem Kunden Rechnung. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Der  Rechnungsbetrag wird dem Kunden mit der Zugangsbestätigung bekannt gegeben. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag inklusive Versandkosten und sonstiger, etwaiger weiterer Gebühren (Teil A, Ziffer II.3.)  binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum an Zweirad-Pfeil zu zahlen. Die Original – Rechnung liegt der Ware bei.

 

2.

Die Zahlung hat stets im Voraus zu erfolgen. Der Kunde kann zwischen  folgenden Zahlungsarten wählen: Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, Lieferung per Nachnahme oder PayPal. Überweisungen hat der Kunde unter Angabe der in der Zugangsbestätigung (Teil A, Ziffer I. 3.) angegebenen Bestellnummer vorzunehmen auf das in der Zugangsbestätigung angegebene Konto Zweirad-Pfeil. Für die Lieferung per Nachnahme berechnet Zweirad-Pfeil eine zusätzliche Nachnahmegebühr, deren Höhe bei Bestellung im Onlineshop mit den Versandkosten, ansonsten in der Zugangsbestätigung angegeben wird; die weiteren Gebühren für die Geldübermittlung hat der Kunde ebenfalls zu tragen. Die Versandkosten gem. Ziffer II.3. bleiben hiervon unberührt. Bei Abholung der Ware bei Zweirad-Pfeil kann der Kunde den Kaufpreis auch in Bar, per ec-Karte oder VISA – Karte zahlen. Für Zahlungsverzug und Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

3.

Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gewährt Zweirad-Pfeil keine  Rabatte. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Zweirad-Pfeil  ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Zweirad-Pfeil zulässig.

 

 

IV. Lieferung

1.

Erfüllungsort ist der Sitz Zweirad-Pfeil – Dreitzsch, Deutschland. Die Ware kann generell bei Zweirad-Pfeil  unter der in Ziffer I.1. angegebenen Adresse zu den üblichen Geschäftszeiten und gegen Barzahlung (auch per ec-Karte oder VISA – Karte) abgeholt werden. Die Abholung erfolgt regelmäßig nach vorheriger Mitteilung, dass die vom Kunden bestellte Ware zur Abholung bereitgestellt ist. Lieferungen/ Versand der Ware an einen anderen als den Erfüllungsort erfolgen ausschließlich auf Wunsch und Kosten (Ziffer II.3.) des Kunden entsprechend der Bestellung des Kunden und an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald Zweirad-Pfeil  die Sache an den Paketdienst, den Spediteur, den Frachtführer oder sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben hat. Die Versendung der Ware erfolgt grundsätzlich versichert. Sollte der Kunde darüber hinaus den Abschluss einer Transportversicherung wollen, kann er eine solche selbst und auf eigene Kosten abschließen. Zweirad-Pfeil  weist darauf hin, dass sie eine solche nicht unterhält. Die Versendung erfolgt auf das Risiko des Kunden.

 

2.

Sofern das bestellte Produkt vorrätig ist, erfolgt die Versendung unverzüglich nach Zahlungseingang bei Zweirad-Pfeil im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes von Zweirad-Pfeil. Angegebene Lieferfristen sowie Angaben zur Verfügbarkeit der Ware im Onlineshop sind stets unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Ist die Ware nicht vorrätig, wird der Kunde gesondert hierüber informiert. In der Regel beträgt die Lieferzeit 1 - 2 Wochen ab Eingang der Zahlung bei Zweirad-Pfeil.

 

 

3.

Höhere Gewalt, bei Zweirad-Pfeil oder deren Zulieferer eintretende Betriebstörungen oder sonstige, die Lieferung verzögernde Umstände, die Zweirad-Pfeil ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung des Vertrages vorübergehend hindern, führen zu einer Verlängerung der Lieferfrist gem. Teil A, Ziffer IV., 2. Bei einem Leistungsaufschub von mehr als 1 Woche ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.  

Ist die Lieferung der Ware für Zweirad-Pfeil  ohne eigenes Verschulden nicht möglich, so ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden bzw. ist Zweirad-Pfeil berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Kunde erhält unverzüglich eine Mitteilung über die Nichtverfügbarkeit der Ware. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Vom Kunden bereits getätigte Zahlungen wird Zweirad-Pfeil unverzüglich zurück erstatten.

 

4.

Kann Zweirad-Pfeil die Ware nicht an den Kunden liefern, weil die Ware nicht durch den Briefkastenschlitz, die sonst für die Zustellung von Postsendungen vorgesehene Vorrichtung, die Haustür oder den Treppenaufgang  passt beziehungsweise weil der Kunde nicht unter der angegebenen  Lieferadresse angetroffenen wird, auch nicht nachdem der Lieferzeitpunkt in ausreichender Frist angekündigt oder der Kunde durch den Postdienst, Frachtführer, Spediteur oder sonstigen, mit der Lieferung beauftragten Dritten über die beabsichtigte Lieferung informiert wurde (z.B. Mitteilung über Zustellungsversuch mit Nennung neuem Termin), trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

 

V. Abnahme

1.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von acht Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

 

2.

Im Falle der Nichtabnahme kann Zweirad-Pfeil von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machen. Verlangt Zweirad-Pfeil Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Zweirad-Pfeil einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

VI. Widerrufsbelehrung

 

1.

a) Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Firma Zweirad-Pfeil, An d. Kreisstrasse 18, 07819 Dreitzsch, DEUTSCHLAND, Telefax +49 (0)3 64 81 / 61 338, Telefon +49 (0)3 64 81 / 23 093, E-Mail: info@zweirad-pfeil.de.

 

2.

b) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt der Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

c)

Das Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen:

aa) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde;

bb) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

 

d)

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.

 

e)

Im Falle des Widerrufes wird der Kunde gebeten, vor eigenständiger Rücksendung der Ware mit Zweirad-Pfeil abzustimmen, ob Zweirad Pfeil die Ware selbst oder durch einen von ihr beauftragten Abhol-Service beim Kunden abholen lässt.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von Zweirad-Pfeil aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von Zweirad-Pfeil. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

 

2.

Bei Zahlungsverzug ist Zweirad-Pfeil berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Leistung, vom Vertag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

VIII. Mängel, Untersuchungspflicht  und Haftung

1.

Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Zweirad-Pfeil im Online-Shop gehören, bleiben im Eigentum von Zweirad-Pfeil und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insbesondere Abbildungen und Zeichnungen dienen nur der Veranschaulichung, die Artikel können hiervon abweichen.

 

2.

a) Bei Anlieferung der Ware hat der Kunde diese  auf mögliche, transportbedingte Beschädigungen zu prüfen. Offensichtliche Beschädigungen an der Verpackung sind sofort bei Entgegennahme der Ware, nach Öffnen der Verpackung erkennbare Beschädigungen der Ware sind innerhalb von 24 Stunden bei dem Paketdienst, Frachtführer, Spediteur oder sonst mit der Versendung beauftragten Dritten oder direkt bei Zweirad-Pfeil anzuzeigen. Der Kunde hat bei Beschädigten Lieferungen die Annahme der Ware zu verweigern. Erfolgt die vorstehende Schadensmeldung durch den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig und ist dadurch eine Haftung des Paketdienstes, Frachtführers, Spediteurs oder sonst mit der Versendung beauftragten Dritten für transportbedingte Beschädigungen ausgeschlossen, ist Zweirad-Pfeil von einer möglichen Haftung für solche Schäden frei.

b) Der Kunde hat die Ware, insbesondere Ersatzteile und Kleidung unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, bei Ersatzteilen hat er insbesondere seine Fahrzeugdaten mit den Angaben auf der Ware abzugleichen. Fehler in der Lieferung selbst (Vollständigkeit, bestellte Ware, etc.) und etwaige erkennbare, offensichtliche Mängel sind Zweirad-Pfeil vom Kunden unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Wochen ab Erhalt der Ware, bei Ersatzteilen aber jedenfalls vor deren Einbau schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Bei nicht fristgemäß erfolgten Anzeigen sind hierfür etwaige Ansprüche, insbesondere Mängelansprüche ausgeschlossen.

Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, gilt § 377 HGB.

 

3.

a) Mängel sind in jedem Fall schriftlich – per Post, E-Mail, Fax - bei Zweirad-Pfeil anzuzeigen. Die Mangelanzeige ist so zu fassen, dass Zweirad-Pfeil erkennen kann welche Ware beanstandet wird und worin die Beanstandung besteht. Der Mangel bzw. dessen Symptome sind so genau als möglich vom Kunden zu beschreiben. Rechnungsdatum und -nummer sowie die genaue Bezeichnung der Ware sind anzugeben.

b) Liegt ein Mangel der Ware vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen. Der Kunde kann Schadenersatz statt oder neben der Leistung verlangen, wenn der Kunde Zweirad-Pfeil im Rahmen der Nachbesserung eine dreimalige Nachbesserungsmöglichkeit eingeräumt hat.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Für gebrauchte Waren, auch gebrauchte Ersatzteile und Gebrauchtfahrzeuge beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

d) Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, beträgt die Gewährleistung bei neuen Waren 12 Monate ab Erhalt der Ware; bei gebrauchten Waren – auch gebrauchte Ersatzteile und Gebrauchtfahrzeuge – erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

e) Hiervon unberührt bleibt generell eine etwaige Haftung von Zweirad-Pfeil für arglistig verschwiegene Mängel oder die ausdrückliche Übernahme einer Garantie.

Das Vorstehende  gilt nicht für die in Folge geregelten Schadenersatzansprüche.

 

4.

a) Nach schriftlicher Mangelanzeige entscheidet Zweirad-Pfeil, ob die Abholung der Ware durch Zweirad-Pfeil oder einen von dieser beauftragten Abhol-Service erfolgt. Unfrei an Zweirad-Pfeil versendete Waren nimmt Zweirad-Pfeil nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung an. Der Kunde hat zum Zwecke der Abholung/ Rücksendung der Ware an Zweirad-Pfeil diese mit vollständigem Zubehör sowie mindestens einer Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde,  so zu verpacken, dass ein schadloser Transport möglich ist. Für Schäden, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden entstehen, übernimmt Zweirad-Pfeil keine Haftung.

b) Stellt sich eine Mängelrüge nach Untersuchung der Ware als unberechtigt heraus, schickt Zweirad-Pfeil die beanstandete Ware an den Kunden zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Kunde. Zweirad-Pfeil ist berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 20,00 zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Aufwand auf Seiten Zweirad-Pfeil nachzuweisen. Zweirad-Pfeil kann einen tatsächlich entstandnen, höheren Aufwand nachweisen und beanspruchen. Zweirad-Pfeil kann die Rücksendung der Ware von der Bezahlung der Rechnung, sofern diese noch offen ist,  abhängig machen.

 

5.

Zweirad-Pfeil haftet nicht für Schäden aus ungeeigneter und/ oder unsachgemäßer Verwendung; fehlerhafter, nicht sach- und fachgerechter Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte; gebrauchsentsprechender und natürlicher Abnutzung; fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung; Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel; Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungen durch den Käufer oder Dritte. Die Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung der Ware ist stets durch geschultes Fachpersonal durchzuführen. Zweirad-Pfeil haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund der Benutzung oder Weiterbenutzung der Ware durch den Kunden trotz und in Kenntnis vom Vorliegen eines Mangels entstehen.

 

6.

Für von Zweirad-Pfeil  und/oder deren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Zweirad-Pfeil nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/ Kardinalpflicht verletzt wurde. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.  Zweirad-Pfeil  haftet im Übrigen nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7.

Zweirad-Pfeil  übernimmt das Risiko bis zur Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt.  

 

IX. Rücknahme

1.

Die Rücknahme von Waren durch Zweirad-Pfeil erfolgt, soweit sie gesetzlich, insbesondere gem. Teil A Ziffer VI. dazu nicht verpflichtet ist, nur in Ausnahmefällen und nur nach ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden; sie stellt eine reine Kulanzregelung dar. Die Rücknahme von Waren setzt stets voraus, dass diese sich noch in dem Zustand befinden, in dem sie von Zweirad-Pfeil an den Kunden versendet wurde; die Waren müssen sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befinden. Entstehende Rücknahme – und Rücksendungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt die Transportgefahr. Der bereits geleistete Kaufpreis wird zurück erstattet, nicht jedoch die Versandkosten. Teil A Ziffer VI. bleibt hiervon unberührt.

 

2.

Zweirad-Pfeil ist darüber hinaus berechtigt, für den mit Rücknahme der Ware entstehenden Aufwand (Wiedereinlagerung, etc.) eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Kaufpreise vom Kunden zu verlangen. Die Gebühr sowie etwa auf Seiten Zweirad-Pfeil angefallenen, weitere Rücknahme – und Rücksendungskosten werden vom zurück zu zahlenden Kaufpreis in Abzug gebracht.

 

 

Teil B: Besonderer Teil

 

I. Ersatzteile

 

1. Keine Zulassung für den Straßenverkehr!

Zweirad-Pfeil weist darauf hin, dass die angebotenen Ersatzteile – gleich ob gebraucht oder neu – ausschließlich für den Rennsport und nicht für Straßenzugelassene Maschinen verkauft werden. Zum Einsatz im Straßenverkehr sind diese Ersatzteile nicht zugelassen. Sofern in der Artikelbeschreibung nicht gesondert aufgeführt, erfolgt der Verkauf ohne TÜV – Gutachten/ ABE. Wünscht der Kunde ein solches Gutachten, wird Zweirad-Pfeil – soweit möglich – ein solches beschaffen. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Kunden und Zweirad-Pfeil, die entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

2. Modellbezogenen Bestellung

Zweirad-Pfeil weist darauf hin, dass die Bestellung von Ersatzteilen generell modellbezogen erfolgt. Bei der Auswahl und Bestellung von Ersatzteilen hat der Kunde darauf zu achten, dass das von ihm ausgesuchte Ersatzteil für das bestimmte Fahrzeug einsetzbar ist. Bei Zweifeln hierüber obliegt es dem Kunden, entsprechende Nachfragen, gegebenenfalls bei Tüv oder DeKra  zu stellen. Sofern der Kunde Zweirad-Pfeil mit der Klärung solcher Zweifelsfragen beauftragt, hat er die entstehenden Kosten zu tragen. Ein aufgrund falscher Fahrzeug - Modellangaben des Kunden oder sonst in die Sphäre des Kunden fallender Umstände nicht passendes Ersatzteil stellt keine Falschlieferung von Zweirad-Pfeil dar und ist nicht mangelhaft. Hierfür haftet Zweirad-Pfeil nicht.

Von Zweirad-Pfeil unterbreitete Angebote basieren ausschließlich auf Angaben des Kunden. Für falsche Kundenangaben haftet Zweirad-Pfeil nicht.

 

 

3. Gewährleistung und Haftung

Ergänzend zu Teil A/ Ziffer 5 gilt:

a) Entsprechend Teil B/ Ziffer 1 sind alle Ersatzteile grundsätzlich nicht für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Ersatzteile sind ausschließlich für Rennzwecke bestimmt. Die Nicht - Zulässigkeit ihres Einsatzes auf öffentlichen Strassen stellt keinen Mangel dar, dies gehört nicht zur vereinbarten Beschaffenheit. Etwas anderes gilt nur, wenn ausdrücklich anderes vereinbart ist. Für Schäden, die aus einer anderweitigen Nutzung entstehen, übernimmt Zweirad-Pfeil keine Haftung.

b) Die Ersatzteile sind vor Montage zu auf ihre Einsetzbarkeit für das entsprechende Fahrzeugmodell sowie, soweit möglich auf Funktion zu prüfen. Ersatzteile sind sach- und fachgerecht sowie durch geschultes Fachpersonal zu montieren. Zweirad-Pfeil haftet nicht für ungeeignete und/ oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte, nicht sach- und fachgerechte Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte; gebrauchsentsprechende und natürliche Abnutzung; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung; die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel; die Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen durch den Käufer oder Dritte.

 

4. gebrauchte Ersatzteile

Zweirad-Pfeil weist darauf hin, dass die angebotenen und auch als solche gekennzeichneten Gebrauchtteile lediglich einer optischen Prüfung unterzogen werden. Die Ersatzteile stammen zum Teil aus Unfallmotorrädern. Es ist anzuraten, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Fahrwerksteilen, wie z.B. Rahmen, Schwingen, Gabeln oder Rädern, aber auch bei Bremsenteilen, Fußrasten und deren Haltern, etc. vor Verwendung, zur eigenen Sicherheit des Kunden, diese einer Vermessung bzw. Röntgenuntersuchung durch einen Fachbetrieb zu unterziehen. Zweirad-Pfeil erklärt jedoch, dass keine Teile zum Kauf angeboten werden, die aufgrund des Schadensbildes am seinerzeit verunfallten Motorrad ziemlich sicher eine Beschädigung aufweisen, auch wenn diese nicht oder noch nicht sichtbar ist!

 

II. Fahrzeuge

1. Zahlung  und Eigentumsvorbehalt

a) Auf Anfrage kann dem Kunden eine Bank bzw. Kreditanstalt benannt werden, die den Kaufpreis des zu erwerbenden Fahrzeuges finanzieren könnte.

b) In Ergänzung von Teil A/ Ziffer VI gilt, dass für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes Zweirad-Pfeil das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes hat. Dieser wird erst nach vollständiger Tilgung Kaufpreises inklusive aller Nebenkosten sowie Zinsen etc. an den Kunden übergeben.

 

2. Gewährleistung

Ergänzend zu Teil A Ziffer VIII. gilt:

a) Ansprüche auf Nachbesserung hat der Kunde bei Zweirad-Pfeil gem. Teil A, Ziffer VIII. geltend zu machen. Wird das Fahrzeug wegen eines Mangels betriebsunfähig, hat der Kunde dies Zweirad-Pfeil unverzüglich anzuzeigen. Zweirad-Pfeil wird umgehend entscheiden, ob ein Fall der Sachmangelhaftung vorliegt und ob das Fahrzeug in die Werkstatt Zweirad-Pfeil zur Nachbesserung zu verbringen ist oder sich der Kunde an die dem Ort des betriebsunfähigen Fahrzeuges nächstgelegene Fachwerkstatt wenden kann Die Entscheidung Zweirad-Pfeil steht immer unter dem Vorbehalt der nachträglichen Prüfung nach Durchführung der Reparatur, bei Durchführung der Reparatur durch eine dritte Fachwerksatt der Übergabe des Befundes der Werksatt und Zurücksendung der jeweiligen Teile an Zweirad-Pfeil.  Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fachwerkstatt  das vom Kunden vorgestellte Fahrzeug befundet und einen Bericht über die Ursache der Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges erstellt sowie die defekten Teile an Zweirad-Pfeil sendet bzw. dem Kunden zur Übergabe an Zweirad-Pfeil aushändigt.

b) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, welche aufgrund von:

Þ    Mißbrauch

Þ    Nicht -Verwendung von Originalteilen

Þ    Leistungs- oder Typenänderungen

Þ    Natur- und Umwelteinflüssen

Þ    ungeeigneter Betriebsstoffe, Fahrzeugpflege, etc. entstehen.

Þ    Weiterhin wird keine Gewährleistung übernommen für:

·         Normale Wartung und Instandhaltung.

·         Verschleißteile, sofern es sich um betriebsbedingten, natürlichen Verschleiß handelt.

·         Glasschäden, wenn eindeutig erwiesen ist, daß kein Herstellungs- oder Werkseinbaufehler zugrunde liegt.

·         Sekundärschäden (Folgeaufwendungen und Produkthaftung), die im weiteren Verlauf nach Eintritt des Schadensereignisses entstehen

b) Ersetzte Teile werden Eigentum von Zweirad-Pfeil.

c) Für die zur Mangelbeseitigung eingebauten teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes und zu den in diesen Bestimmungen geregelten Bedingungen Sachmängelansprüche geltend machen.

 

 

Teil C: Schlussbestimmungen

 

I. Datenschutz

 

Die vom Kunden an Zweirad-Pfeil  gegebenen Daten werden von Zweirad-Pfeil  zu den sich aus den vorstehend genannten und sich aus dem Vertrag im einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Zweirad-Pfeil  wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.

 

Zweirad-Pfeil  wird keine ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten unbefugt an Dritte weiterreichen oder Dritten sonst zugänglich machen.

 

 

II. Erfüllungsort/Gerichtsstand

 

1.

Für die Vertragsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von Zweirad-Pfeil.

 

2.

Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, ist der Sitz von Zweirad-Pfeil  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen.

 

 

III. Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Entstehende Lücken sind entsprechend dem Sinngehalt sowie dem mutmaßlichen Willen der Parteien zu schließen. Gleiches gilt für eventuelle Lücken des Vertrages.

 

Geltung ab: 1.5.2011

 


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